Das Betreten des Geländes sowie das Klettern geschieht auf eigene Gefahr.
Jegliche Haftung des Eigentümers oder des DAV ist ausgeschlossen.
Mit Anforderung des Codes stimmen Sie den Kletterregeln zu.

Fahrzeuge bitte auf dem Gelände hinter der Toreinfahrt abstellen.

 

Zur Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bedingungen gem. § 39 Abs.6 BNatSchG

ist unser Kletterfelsen in der Zeit vom 01.10. - 31.03. nicht zugänglich.

Das Gebiet ist leider gesperrt 

 

Nachfolgend können Sie den Code als E-Mail oder SMS anfordern.

 

 

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