1. Gruppenbeschreibung

 

Die Bergwandergruppe (BWG) besteht aus wanderfreudigen Seniorinnen und Senioren (ab dem Alter von ab 55 Jahren) der Sektion Lüdenscheid.

Gemeinsame Wanderungen und gesellige Hüttenabende in gemütlicher Runde sind unser Anliegen.

Unsere Hüttenabende finden einmal im Monat, an jedem 1. Donnerstag, in der Alpenvereinshütte Tinghausen oder auf Einladung bei einem Gruppenmitglied statt.

An jedem 2. Sonnabend im Monat treffen wir uns zu unseren Wanderungen. Diese sind an die Möglichkeiten der Gruppe angepasste Halbtageswanderungen, die zumeist in der heimischen Umgebung durchgeführt werden und mit einer Einkehr einen gemütlichen Ausklang finden.

Weiterhin bieten wir mehrtägige Wanderfahrten in die Mittelgebirge oder in die Voralpen an.

Die Belange des Natur- und Umweltschutzes sind uns ein hohes Gut und werden bei der Planung und Durchführung unserer Wanderungen in vollem Umfang berücksichtigt.

Über Neuzugänge würden wir uns sehr freuen und laden herzlich ein, mit uns zu wandern und unsere Hüttenabende zu besuchen.

Auskünfte zur Gruppe und unserem Wanderprogramm erteilt:

Manfred Tuchel
Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

2. Wer macht was in der BWG?

 

Bei den im Dezember 2019 durchgeführten Wahlen wurden als:

1. Gruppenleiter:         Manfred Tuchel

2. Gruppenleiter:         Gustav Viol

Kassenwartin:              Brigitte Tuchel 

 

einstimmig für 3 Jahre bis Ende 2025 gewählt.

 

3. Geschäftsordnung

 

Neufassung mit Beschluss vom 07. 01. 2010

§1 Allgemeines:

Innerhalb der Sektion Lüdenscheid des DAV besteht seid dem 27. 09. 1980 in

Übereinstimmung mit § 10 der Sektionssatzung eine Bergwandergruppe ( in der Folge als BWG bezeichnet.)

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Aufgaben der BWG:

Die BWG will besonders ältere Sektionsmitglieder ansprechen, die aktiv am Bergsteigen und Bergwandern teilnehmen wollen.

Die BWG will gemeinsam Bergtouren und Wanderungen durchführen sowie die Belange des Naturschutzes vermitteln.

§3 Mitgliedschaft:

Die BWG steht allen Mitgliedern der Sektion Lüdenscheid offen.

Neuzugänge sind in der Gruppe willkommen und herzlich eingeladen.

§4 Leitung der BWG:

Die Leitung der BWG liegt in den Händen

1. des Gruppenleiters /rin

2. der beiden stellvertr. Gruppenleiter /rin

Sie wird in der letzten Versammlung des entsprechenden Jahres, zu der ordnungsgemäß eingeladen wird, von der Gruppe, für drei Jahre gewählt.

§5 Gruppenkasse

Aus unserer Kasse finanzieren wir Geschenke zu besonderen Anlässen

(Wert zurzeit ca. 30.- Euro ).

Jedes Mitglied bezahlt einen Jahresbeitrag von 10.- Euro.

Das Amt für die Besorgung der Geschenke soll für 3 Jahre übernommen werden.

§6 Spendenkasse und Getränkeüberschuss

Mit Beschluss vom 02.12.2010 geltend.

In der Spendenkasse werden die Gelder, die von Gruppenmitgliedern für die Gruppe gespendet wurden und der Getränkeüberschuss der Hüttenabende verwaltet.

Aus der Spendenkasse werden:

a: Das jährliche Grillfest an der DAV Hütte.

b: Das jährliche Kaffeetrinken in der DAV Hütte

c: für alle Gruppenmitglieder kleine Geld – und /oder Sachgeschenke zur Jahresabschlussfeier finanziert.

Nimmt ein Gruppenmitglied nicht an der Jahresabschlussfeier teil, geht das Geldgeschenk

als sein Jahresbeitrag in die Gruppenkasse.

Der Getränkeüberschuss des laufenden Jahres wird aus der Spendenkasse auf € 200,00 aufgestockt.

Der Getränkeüberschuss und Sektionszuschüsse werden gruppenfördernd, vorrangig für Wanderfahrten und alpine Unternehmungen, verwendet.

Das Amt der Kassenführung soll für 3 Jahre übernommen werden.

 

 

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